FastTabulos (Gast)
| | In vielen Ländern Europas, unter anderem in Portugal, in Spanien, in Belgien, in Holland, und in Luxemburg, ist beim Inzest ab 18 Jahren unter Verwandten ersten Grades auch der Beischlaf (Vaginalverkehr) erlaubt. Aber Deutschland, als selbsternannte "Mitte Deutschland", muss beim Inzest den GV verbieten...?!
Mehr zur allgemeinen Rechtslage in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest |
ohne Namen (Gast)
| | Ich bin auch der Meinung, dass Inzest aus der Schmuddelecke des Verbotenen rausgeholt werden sollte. Natürlich wird es immer eine Randerscheinung bleiben - was auch gut so ist - dass aber eben ohne Strafe das Ganze ablaufen dürfte.
Problematisch wird es aber bei ungeschütztem GV und Inzucht. Da muss man sehr stark abwägen, ob man so weit gehen möchte. Aber auch das sollte möglich sein - sofern alle es wollen und keiner gezwungen wird dabei mitzumachen.
Leider wird es sehr schwer sein mit Betroffenen real sich auszutauschen, da mich die sozialen Folgen von Inzest wirklich brennend interessieren würden - also mal jenseits von Lust und Kopfkino. |