Inzest-Geschwister ziehen vors Verfassungsgericht!
Im Alter von 18 Jahren stellte das Jugendamt den Kontakt zwischen Mutter und Sohn her. Patrick S. ist in einer Adoptiv Familie groß geworden. Seiner Schwester Susan K. wusste bis zu diesem Zeitpunkt nichts von der Existenz eines älteren Bruders. Als nun ein halbes Jahr vergangen war verstarb die Mutter. In dieser Trauer gaben sich die Geschwister halt und Trost.
Sie verliebten sich ineinander
Als nun im Jahr 2001 ihr gemeinsamer Sohn Erik zur Welt gekommen ist ging es los mit den Prozessen. 2002 wird Patrick S. in 16 Fällen Angeklagt. Urteil dieses Prozesses 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Seine noch nicht volljährige Schwester bleibt Straffrei. Ihr Sohn wächst seitdem in einer Pflegefamilie auf.
Doch sie ignorieren weiterhin das Gesetz
Als nun weitere Kinder folgten (2003 Sara, 2004 Nancy) wurde das Geschwisterpaar wieder vor das Amtsgericht gestellt. Doch dieses Mal war es nicht mit einer Bewährungsstrafe getan. Patrick S. musste für 10 Monate ins Gefängnis. Seine Schwester wird für sechs Monate unter Aufsicht eines Betreuungshelfers gestellt. Bevor Patrick S. jedoch seine strafe antritt zeugt er mit seiner Schwester ein drittes Kind.
Nun will das Paar den § Kippen da er veraltet ist.