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WAS BESAGT DER §?

§173 StGB Beischlaf zwischen verwandten

Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandschaftlicheverhältnis erloschen ist.

Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. Abkömmlinge und Geschwister werden noch nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

 


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