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Meinungen zum Inzest §

Das Inzest-Verbot geht auf genetische Überlegungen zurück. Das stimmt nicht, da es einen der ersten Inzest Verbote schon im 18 Jh. v. Chr. gab. Die klassische Vererbungslehre (Gregor Mendel) gibt es erst seit 1896. Doch es ist nicht nur das Kinder zeugen verboten, der Geschlechtsverkehr zudem auch obwohl es genügend Verhütungsmittel mittlerweile gibt. Bei sexuellen missbrauch tritt zudem ein anderer § in Wirkung. Aus welchem Grund ist dieser § denn nun wirksam? 

Behinderte Kleinwüchsige ... Diese dürfen Kinder bekommen, wo hingegen Inzestpaare mit einer Strafe rechnen müssen. Denen ist sogar Geschlechtsverkehr Verboten.

Was ist wenn man seinen Partner kennen gelernt hat und anschließend erfährt das ist mein Halbbruder von dem ich nicht wusste.

Sollte das Gesetz sich wirklich in meine sexuellen Interessen einmischen obwohl ich niemanden Schaden zufüge?

Interessant ist das ausschließlich der Geschlechtsverkehr strafbar ist!

Das Zeugen von gemeinsamen Kindern sollte für nahe Verwandte unter Strafe gestellt werden. Das Strafmaß könnte wegen möglicher genetischer Defekte des Kindes im Bereich der versuchten schweren Körperverletzung angesiedelt sein. Alles andere sollte im Sinne der sexuellen Selbstbestimmung erlaubt sein, natürlich nur soweit es nicht andere Straftatbestände wie Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung berührt.

Kirche will § behalten sie ist gegen die Abschaffung. Doch wie war es bei Adam und Eva?

Interessant ist auch das ausschließlich der Geschlechtsverkehr strafbar ist!!! Petting, Oral-Analverkehr gehören nicht dazu und sind erlaubt demnach geht es hier nur darum das, das zeugen von Kindern verboten ist. Wohingegen Behinderte dort wo doch auch eine Wahrscheinlichkeit besteht das deren Kinder Behindert werden kein verbot besteht.

Der § wurde durch die Nazis eingeführt da sie das saubere Blut der Deutschen erhalten wollten. Schon allein aus diesem Grund sollte er abgeschafft werden.

Da ich vermute, dass der entsprechende Paragraf unter Eindruck mangelnder Verhütungsmethoden entstanden ist (ich tippe auf die 1950, als noch so manch anderes Tabu der Gesellschaft unter Strafe stand, bzw. moralische Normen in Gesetze gegossen wurden. Beispiele: Homosexualität, der so genannte Kuppelei-Paragraph).
Ohne hin darf eine Mutter ein schwer behindertes Kind in die Welt setzen, auch wenn kein direkter Verwandter der Vater ist.

Versuchte schwere Körperverletzung könnte man dann aber auch Behinderten anlasten, die evtl. geschädigte Gene haben und dennoch ein Kind in die Welt zu setzen. (Meine Eltern wären dann übrigens schon im Knast.) Wo zieht man dann die Grenze des “Zeugungsverbots”?

Nicht jedes Kind, dessen Eltern Geschwister/Verwandte sind ist behindert.

Man kann doch Menschen mit Gendefekten nicht untersagen Kinder in die Welt zu setzen. Ist ein Leben als beispielsweise Kleinwüchsiger so unlebenswert, dass man Menschen mit diesem Defekt das Fortpflanzen völlig untersagen sollte? Welche Behinderungen sind so schlimm, dass ein Leben mit dieser als “nicht lebenswert” eingestuft werden kann? Wo will man da die Grenze ziehen?
Im Übrigen haben eine Menge Menschen Gendefekte, von denen sie nicht mal was wissen und übertragen diese auf ihre Kinder, bei denen der Defekt erst sichtbar wird.
Wie stellst du dir das vor? Die Fortpflanzung wird nur noch denen gestattet, die sich vorher einer genauen Genanalyse unterzogen haben und diesen auch bestanden haben?

Wer gibt einem das Recht ein Kind in die Welt zu setzen, das von Geburt an behindert/krank ist?
Allein schon der Gesetzgeber, welcher die Wahl lässt ob eine Frau abtreibt oder nicht.
Ich stelle Dir mal eine Gegenfrage: Wer gibt das Recht, nur gesunde und nicht-bekinderte Kinder in die Welt zu setzen?
Und wie wird bestimmt, ob jemand Kinder haben darf oder nicht? Das ganze rein medizinisch anlegen? Es gibt genug gesunde Menschen, die ihre Kinder völlig vernachlässigen. Das ganze rein nach erzieherischen Fähigkeiten bestimmen? Nach welchem Modell der Erziehung? Autoritär, Anti-autoritär, oder sonst wie?
Das ganze führt dazu, dass man sich berufen fühlt, für alle Menschen geltende Normen festzusetzen, die doch letztendlich nur willkürlich sind.

Wenn das Recht sagt “Inzest ist verboten”, dann steckt da tatsächlich nicht viel mehr als “wo kommen wir denn da hin” dahinter - die “Erbgesundheitliche” Argumentation wurde nämlich im Jahre 45 erfolgreich beerdigt.

Zeiten ändern sich, Verhütungsmethoden sind vorhanden, und eine Schwangerschaft muss, bei Krankheit/Behinderung/nicht wollen des Kindes nicht ausgetragen werden. Wenn die Kinder gesund sind, wo ist das Problem?

Wenn man über den fall schon einiges gehört hat stellt sich eher mitleid ein, die beiden sind arme Schweine die nur in ruhe leben wollen und im leben bisher wenig zu lachen hatten, aber genau solchen Leuten lässt es sich wohl besonders bequem auf den kopf knüppeln - wenn Sozialamt und Staatsanwaltschaft nur sonst auch so eifrig und dienstbeflissen wären… (oder kann mir irgendwer gute gründe nennen warum der Frau die Kinder weggenommen wurden obwohl die frage ob und wie sie sie großzieht mit dem “Tatbestand” in keinem Zusammenhang steht)?

Man sollte im Sinne der sexuellen Selbstbestimmung auch Verwandten nicht verbieten, Kinder zu zeugen. Das Risiko, dass die Nachkommen behindert sind, ist zwar größer als bei nicht verwandten Eltern, aber zum Beispiel immer noch kleiner als bei Eltern mit Erbkrankheiten. Und diesen verbietet man — aus gutem Grund — auch nicht das Kinder kriegen. Es handelt sich beim Inzest also um eine gesellschaftlich geächtete Lebensform. Dies ist der einzig triftige Grund für die Existenz des Verbots.

Zum Thema “Behindertes Leben”: Ich würde mich schön bedanken, wenn es mich nicht geben dürfte, ich rolle nämlich recht gern durchs Leben. Es ist doch mal zu überlegen, warum eigentlich recht vernünftig denkende Menschen die heillose Irrationalität überkommt, sobald sie das Adjektiv “behindert” hören. Sind das Phantasien vom ewig sabbernden, zuckenden Pflegefall, oder was passiert in diesen Köpfen? - Die meisten ach so unglaublich schwer “Behinderten” wären in der Lage, ein zufrieden stellendes Leben zu führen, wenn sie nicht ständig um Grundlagen kämpfen und/oder in irgendeine Form von Aussonderung gesteckt würden. Evtl. wäre ja auch einmal zu bedenken, dass die “Behinderten” nicht grundsätzlich in ihren “Heimen” vor sich hin vegetieren, sondern auch juristisch interessiert sind.

Wie sieht es denn dann mit potentiellen Eltern aus, bei denen ein erblich bedingtes erhöhtes Risiko zu Krebserkrankungen, Demenz oder Diabetes, uva. besteht?


Das klingt mir dann doch zu sehr nach Euthanasie.
Soll doch der Kinder in die Welt setzen wer und mit wem er will.

Der mentale Aufschrei beim Begriff “Inzest” kommt doch wohl eher daher, dass wir typischerweise sexuellen Missbrauch damit verbinden.

Manche Menschen wollen sich das Recht herauszunehmen zu entscheiden, wann ein “behindertes” Leben lebenswert ist und wann nicht! Kleinwüchsige, Einarmige, Einbeinige und auch schwer behinderte haben genauso ein recht auf Leben wie du.
Stell dir vor es kommt irgendwann ein großer blonder Mann und entscheidet, dass alle schwarzhaarigen “behindert” sind und damit das Recht verlieren Nachwuchs zu zeugen.

Die beiden werden doch nicht eines Tages gesagt haben “Hey, lass uns doch mal behinderte Kinder in die Welt setzen”, sondern sie haben sich trotz aller Tabus eben ineinander verliebt und entschieden auch Kinder haben zu wollen. Aber eigentlich ist das doch das Recht eines jedes Menschen, auch wer einen Gendefekt hat darf doch völlig ungehindert Kinder zeugen obwohl ein Arzt vorher schon berechnen kann zu wie viel Prozent das Kind wahrscheinlich ebenfalls behindert sein wird. Wenn man also die Gesellschaft so dringend (nämlich durch Androhung langer Haftstrafen) vor Behinderten schützen muss sind wir wieder da wo wir vor ca. 60 Jahren waren.
Auch Inzest-Kinder müssen doch nicht zwangsläufig schwer behindert auf die Welt kommen, andernfalls hätten Menschen in abgelegenen Regionen wohl nie überleben können (Bergdörfer in denen sämtliche Familien nur 2 verschiedene Nachnamen haben…). Und soweit ich weiß sind alle 4 Kinder nach bisherigem Stand völlig gesund, man sollte also vielleicht mal aufhören so zu tun als ob da zwei miese Sadisten am laufenden Band verkrüppelte Kinder in die Welt gesetzt hätten.

Ich bin Linkshänder. früher sagte man, Linkshänder sind dumm, später war es dann so, dass man sie auf Rechtshänder umgelernt hat und ich bin zum Glück nicht umgetrimmt worden. Heute ist Linkshänderei akzeptiert .Ich benutze eine normale (nicht auf Linkshänder umgestellte) Computermaus, ich fahre ein Auto, bei dem die Gangschaltung rechts sitzt habe Abi und ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (und einen Arbeitsplatz in meinem Beruf).Und doch bin ich ab und zu benachteiligt oder vielleicht sogar behindert? Z.B. eine Bohrmaschine hat oft den Knopf mit dem man auf Dauerbetrieb schalten kann auf der linken Seite des Griffs, so dass ein  normaler Rechtshänder ihn mit dem Daumen seiner rechten Hand feststellen kann - und was mach ich als Linkshänder? Wer ist schuld? Ist überhaupt jemand schuld? Meine Eltern? Der Bohrmaschinenhersteller? Ich will nur an diesem Beispiel aufzeigen, dass ich es krass finde in Erwägung zu ziehen, dass Behinderung verhindert werden muss in dem Sinne, dass es nicht lebenswert ist. Ich kenne Eltern, für die ist ihr behindertes Kind eine wirkliche Bereicherung (im positiven Sinne!) ihres Lebens, die dieses Kind lieben und es nicht missen möchten, auch wenn es oft nicht einfach ist, ein behindertes Kind zu haben.

Wenn ich die Wahl hätte, ob ich behindert oder tot wäre, wäre ich lieber behindert. Das ist meine Meinung aus der Sicht eines körperlich gesunden Menschen. Mag sein, dass ich dann anders sähe, wenn ich behindert wäre, aber da sich Behinderte auch nicht reihenweise vom Hochhaus stürzen, gehe ich davon aus, dass diese auch lieber behindert sind als tot. Wenn man Menschen verbietet, Kinder zu kriegen, nur weil sie ein höheres Risiko haben, behinderte Kinder zur Welt zu bringen, führt das nicht zu gesunden statt kranken Kindern, sondern zu keinen statt kranken Kindern. Die Wahl lautet also nicht gesund oder behindert, sondern behindert oder kein Leben. Im Übrigen denkt auch niemand daran, Schwangeren den Alkoholgenuss, das Rauchen oder das Autofahren etc. zu verbieten (und wenn doch - wie z.B. bei Autorennen etc. - dann nur aus Haftungsgründen) - wenn aber selbst das Schädigen der Leibesfrucht nicht strafbar ist, muss doch erst recht die Auslebung der eigenen Sexualität straffrei sein, auch wenn das Risiko behinderter Kinder besteht. Wie gesagt, das besteht auch bei behinderten, nicht-verwandten Eltern…

Inzest ist in Deutschland nur auf Grund gesellschaftlicher Tabus verboten. Der einzige mögliche sachliche Grund, Inzest zu verbieten, wäre die Verhinderung von möglicherweise behinderten Nachkommen. Da es aber Behinderten, Menschen mit Erbkrankheiten, sogar Menschen mit HIV-Infektion nicht verboten ist, Nachkommen zu zeugen, kann man es auch Geschwistern nicht verbieten. Es geht hier nur um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten. Das ist zwar gesellschaftlich nicht akzeptiert, aber mit welchem Recht (ja, ich weiß StGB) soll man das verbieten? Wenn ein Vater seine Tochter oder ein Bruder seine Schwester vergewaltigt, dann wandert er dafür genauso in den Knast wie wenn er die Freundin seines besten Freundes vergewaltigt. also wofür den §?? Ich denke es ist ungerechtfertigt. Was ist schlimm daran wenn z.B. Geschwister miteinander Sex haben und sich schützen?
Warum sollen sie nicht wie ALLE anderen Sex haben dürfen? ((Vergewaltigungen, werden dadurch sicher nicht häufiger…))Ich denke es ist nichts Schlimmes dabei. Soll Sex haben mit wem er will. Wer damit ein Problem hat, seine Sache.
wenn Geschwister unter 18 jähren verkehr haben wird es ja auch nicht unter strafe gestellt, und das Risiko einer Zeugung liegt ja genauso hoch. weshalb soll es dann verboten sein wenn sie 18 Jahre alt sind? wenn Oralverkehr, anal, Petting usw. nicht strafbar innerhalb der Familie ist sehe ich kein sinn das Inzest verboten ist. jeder Staatsanwalt und Richter weiß ganz genau das es dann auch zum verkehr kam, nur fehlen die beweise. ein beweiß liegt nur vor wenn es durch eine Geburt auffliegt. demnach ist Inzest nicht strafbar sondern nur das zeugen eines Kindes.

Einmal wird behauptet, dass die Wahrscheinlichkeit einer Erbgutschädigung bei Inzestkindern nicht höher sei als bei “normalen” Kindern (SPIEGEL), andere Quellen (Wikipedia, Wikipedia Artikeldiskussion, WELT) sprechen von Behinderungsquoten von bis zu 44%.Was Stimmt also?

Der Paragraph 173 ist eine hinterlistige und inkonsequente Rechtsnorm und begünstigt geradezu die Straftat des Inzestes. Man kann doch nicht die eine Hälfte des Geschlechtsaktes freigeben und die andere Hälfte zur Sünde verdammen. Der Geschlechtsakt ist doch kein eingeteilter Verwaltungsvorgang. Da geht es um Lust und Leidenschaften in einem und im Liebesrausch ist die Grenze zum Koitus schnell ürberschritten. Aber von solchen Feinheiten haben die Juristen wohl keine Ahnung.

Durch künstliche Befruchtung ist es möglich ein Kind zu zeugen deren Eltern verwand sind diese werden nicht bestraft, da sie keinen Geschlechtsverkehr hatten worum geht es dann in diesen §???

Er bietet keinen Schutz der Familie,
denn er stellt den Beischlaf, unter 18, nicht unter Strafe und verbietet auch nicht die Liebe zwischen Verwandten wenn diese Liebe zerstörerisch auf die Familie einwirken würde. Er bietet keinen Schutz für das Erbgut, denn er verbietet nicht das zeugen von Nachwuchs mit Hilfsmitteln (künstlich).Er stellt ausschließlich den GV für denjenigen der über 18 ist unter Strafe. Und es steht doch außer Frage dass ein Gesetz auch sinnvoll seinen Zweck erfüllen muß! Doch welcher Zweck wird hier angestrebt?
Wo ist der Sinn in diesem Gesetz

 


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